{"id":2205,"date":"2011-01-18T01:02:05","date_gmt":"2011-01-17T23:02:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abriss-berlin.de\/blog\/?p=2205"},"modified":"2011-01-18T01:02:05","modified_gmt":"2011-01-17T23:02:05","slug":"heraus-zum-volksentscheid","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/archiv.abriss-berlin.de\/blog\/?p=2205","title":{"rendered":"Heraus zum Volksentscheid!"},"content":{"rendered":"<p>Am 13. Februar sind alle wahlberechtigten Berliner aufgerufen, sich am Volksentscheid \u201eSchluss mit Geheimvertr\u00e4gen &#8211; Wir Berliner wollen unser Wasser zur\u00fcck!\u201c zu beteiligen.<\/p>\n<p>Man h\u00e4tte es der B\u00fcrgerinitiative <em>Berliner Wassertisch<\/em> zun\u00e4chst gar nicht zugetraut, dass sie mit ihrer Forderung nach Offenlegung der Teilprivatisierungsvertr\u00e4ge zu den Berliner Wasserbetrieben einmal das erfolgreichste Volksbegehren Berlins auf die Beine stellen w\u00fcrde. Erfolgreich war das bereits 2007 gestartete Volksbegehren in zweierlei Hinsicht. Zum einen wurden in der zweiten Stufe so viele Unterschriften gesammelt, wie es die letzten gro\u00dfen Volksbegehren <em>Pro Reli<\/em> und <em>Tempelhof<\/em> nicht vermochten. Dies ist eine gute Vorlage f\u00fcr die dritte Stufe &#8211; den Volksentscheid, der am Sonntag, den 13. Februar stattfinden wird und bei dem die wahlberechtigten Berliner dar\u00fcber abstimmen sollen, ob sie dem Gesetzentwurf des Wassertischs zustimmen wollen oder nicht. Der zweite Erfolg des Volksbegehrens liegt darin, die etablierte Politik bereits zu Schritten gen\u00f6tigt zu haben, die sie ohne diesen Druck nicht unternommen h\u00e4tte. Immerhin gibt es seit 2010 ein neues Informationsfreiheitsgesetz, das den B\u00fcrgern Einblick in bestimmte Privatisierungsvertr\u00e4ge geben soll, und zudem ver\u00f6ffentlichten der Senat und seine privaten \u201ePartner\u201c im Herbst von sich aus das bis dahin geheime Vertragswerk zu den Wasserbetrieben. Dieser Clou sollte wohl der B\u00fcrgerinitiative den Wind aus den Segeln nehmen da &#8211; so lie\u00dfen Senat und Private verlautbaren &#8211; mit der Ver\u00f6ffentlichung die \u201eKernforderung\u201c des Volksbegehrens erf\u00fcllt sei.<\/p>\n<p>Dass es dennoch zum Volksentscheid kommt, hat zum einen den formalen Grund, dass ein einmal gestartetes Verfahren nicht einfach abgeblasen werden kann, es sei denn, das Abgeordnetenhaus \u00fcbernimmt den Gesetzentwurf des Volksbegehrens \u201ein seinem wesentlichen Bestand unver\u00e4ndert\u201c. Dies ist allerdings nicht geschehen, die Ver\u00f6ffentlichung der Vertr\u00e4ge \u00e4ndert daran erst einmal nichts. Zudem geht der Gesetzentwurf des Wassertischs \u00fcber die blo\u00dfe Ver\u00f6ffentlichung hinaus. So sieht er, im Gegensatz zum Informationsfreiheitsgesetz, Sanktionen vor, die greifen sollen, falls besagte Vertragswerke nicht vollst\u00e4ndig offen gelegt werden. Hier soll dann eine \u201eNichtigkeitsklausel\u201c greifen, d. h. Vertragswerke, die nicht offen gelegt werden, sollen unwirksam werden. Der Senat und die ihn st\u00fctzenden Parteien vertreten dahingegen die Rechtsauffassung, dass eine solche Klausel verfassungswidrig sei, weil Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse der privaten \u201ePartner\u201c offengelegt werden m\u00fcssten und zudem eine nachtr\u00e4gliche Unwirksamkeit nicht mit rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tzen vereinbar sei.<\/p>\n<p>Der Landesregierung scheint, wie in anderen F\u00e4llen auch, das Wohl der privaten Investoren zumindest so heilig zu sein, dass man es auf eine rechtliche Auseinandersetzung nach einem m\u00f6glicherweise gewonnenen Volksentscheid keinesfalls ankommen lassen m\u00f6chte. Schlie\u00dflich st\u00fcnde es den Privaten ja frei, gegen ein Gesetz, das ihnen nicht passt, vor Gericht zu ziehen. Der Volksentscheid ist also keinesfalls unn\u00f6tig &#8211; auch wenn einige Lokalpolitiker das gerne so h\u00e4tten. Besonders die mitregierende Partei DIE LINKE hat der ganze Vorgang bereits jetzt schon in eine peinliche Lage gebracht. Der Parteif\u00fchrung, die ohnehin jede zivilgesellschaftliche Regung skeptisch be\u00e4ugt, war es von Anfang an ein Dorn im Auge, dass eine B\u00fcrgerinitiative auf einmal mit dem Thema punktete, das der LINKEN angeblich so sehr am Herzen liegt. Und so verwundert es nicht weiter, dass sich diese Partei wieder einmal \u00e4u\u00dferst ungeschickt verhielt: Zun\u00e4chst wurden die Initiatoren des Volksbegehrens \u00fcberhaupt nicht ernst genommen. Als sich ein Erfolg in der ersten Stufe des Volksbegehrens abzeichnete, versuchte die Parteif\u00fchrung der Basis vehement auszureden, sich daran zu beteiligen. Nun, da der Wassertisch das Volksbegehren zum Volksentscheid gef\u00fchrt hat, war sich die Partei nicht bl\u00f6d genug, diesen Umstand als \u201egemeinsamen Erfolg\u201c zu feiern &#8211; auch wenn sie gleichzeitig einen Parteitagsbeschluss erlie\u00df, der die Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu aufforderte, den Volksentscheid per Verhandlung zu verhindern. Dieses Verhalten wiederum ist nachvollziehbar, denn der Volksentscheid kann auch als Misstrauensvotum gegen die rot-rote Politik bei den Wasserbetrieben gesehen werden. Immerhin lie\u00df die Landesregierung lange Jahre verstreichen, bis sie dieses Thema widerwillig und unter dem Druck des Volksbegehrens \u00fcberhaupt erst auf die Agenda setzte. <\/p>\n<p>Am 13. Februar k\u00f6nnen die B\u00fcrger von Berlin w\u00e4hlen: Wollen sie weiterhin hohlen Politiker-Versprechungen Glauben schenken oder wollen sie, wenigstens im Fall der Wasserbetriebe, mitentscheiden.<\/p>\n<p>Weitere Informationen: <a href=\"http:\/\/www.berliner-wassertisch.net\">www.berliner-wassertisch.net<\/a><\/p>\n<p><em>Benedict Ugarte Chac\u00f3n<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 13. Februar sind alle wahlberechtigten Berliner aufgerufen, sich am Volksentscheid \u201eSchluss mit Geheimvertr\u00e4gen &#8211; Wir Berliner wollen unser Wasser zur\u00fcck!\u201c zu beteiligen. 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