{"id":2416,"date":"2011-07-23T15:07:22","date_gmt":"2011-07-23T13:07:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abriss-berlin.de\/blog\/?p=2416"},"modified":"2013-05-03T20:16:36","modified_gmt":"2013-05-03T18:16:36","slug":"fragend-schreiten-sie-voran","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/archiv.abriss-berlin.de\/blog\/?p=2416","title":{"rendered":"Fragend schreiten sie voran"},"content":{"rendered":"<p>Berliner Wassertisch betreibt Aufkl\u00e4rung \u00fcber Teilprivatisierung der Wasserbetriebe unbeirrt weiter<\/p>\n<p>Es hat den trockenen Charme von Uni-Seminaren, wenn die <em>B\u00fcrgerinitiative<\/em> <a title=\"Berliner Wassertisch\" href=\"http:\/\/www.berliner-wassertisch.net\">Berliner Wassertisch<\/a> zu ihren \u00f6ffentlichen \u00bbKl\u00e4rwerk-Sitzungen\u00ab einl\u00e4dt, um die Vorg\u00e4nge um die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe minuti\u00f6s aufzurollen. Diese waren 1999 zu 49,9 Prozent an die privaten Investoren RWE und Vivendi (heute Veolia) f\u00fcr 1,7 Milliarden Euro verkauft worden. Grundlage der Teilprivatisierung ist ein jahrelang geheimgehaltenes Vertragswerk zwischen dem Land Berlin und den Privaten, dessen Offenlegung der Wassertisch mit dem Volksentscheid am 13. Februar dieses Jahres erzwungen hatte. Die Arbeitsgruppe \u00bbKl\u00e4rwerk\u00ab pr\u00fcft die Vertr\u00e4ge nun Paragraph f\u00fcr Paragraph. Dabei legt sie Wert darauf, sich die relevanten Kenntnisse in Gruppenarbeit anzueignen und so zu vermitteln, da\u00df auch \u00bbNormalb\u00fcrger\u00ab sie nachvollziehen k\u00f6nnen. Diese basisdemokratisch orientierte Arbeitsweise tut dem Niveau keinen Abbruch und unterscheidet sich deutlich vom elit\u00e4ren Gehabe, welches echte oder vermeintliche Spezialisten oft an den Tag legen.<\/p>\n<p>Thema der Sitzung am Dienstagabend war die verdeckte Kreditaufnahme durch das Land Berlin im Zuge der Teilprivatisierung. Dies klingt komplex \u2013 und ist es auch. Den beiden Referentinnen, der Wassertisch-Sprecherin Ulrike K\u00f6lver und der ehemaligen SPD-Abgeordneten Gerlinde Schermer, die seinerzeit vehement gegen die Teilprivatisierung gek\u00e4mpft hatte, gelang es jedoch, eine Schneise ins Dickicht aus Vertr\u00e4gen, Investmentmethoden und Verfassungsgerichtsurteilen zu schlagen. Der Wassertisch geht nach seiner Analyse von Folgendem aus: Im Paragraph 23 des Teilprivatisierungsvertrags ist eine \u00bbGewinngarantie\u00ab f\u00fcr die Privaten festgehalten. Wenn die vereinbarte Rendite nicht allein mit den Einnahmen aus Wasserentgelten erzielt werden kann, verpflichtet sich das Land Berlin, entweder auf seinen Gewinn zu verzichten oder aus seinem Haushalt f\u00fcr die Gewinne der Privaten aufzukommen. Das Gleiche gilt, sollten Gesetzes\u00e4nderungen oder Verfassungsgerichtsurteile \u00c4nderungen im Vertrag bedingen, die den Gewinn der Privaten schm\u00e4lern k\u00f6nnten. Somit bleibt f\u00fcr die Investoren so gut wie kein unternehmerisches Risiko. Mit dem vorgefertigten Vertrag, der diesen Passus bereits enthielt, gingen die Privaten auf Kreditsuche. Denn, so Schermer in ihrem Vortrag, es sei g\u00e4ngige Methode, bei solcherlei Investments wenig Eigenkapital und viel g\u00fcnstig finanziertes Fremdkapital einzusetzen. Und f\u00fcr diese g\u00fcnstige Finanzierung war besagter Vertragspassus Gold wert. Die Privaten wandten sich an die Bayerische Landesbank (BayernLB) und erhielten dort einen Kredit zu Kommunalkreditkonditionen, was normalerweise der \u00f6ffentlichen Hand vorbehalten ist. Im Fall der Berliner Wasserbetriebe sah die BayernLB die Haftung des Landes als Sicherheit an und gew\u00e4hrte den g\u00fcnstigen Kredit.<\/p>\n<p>Der CDU-SPD-Senat, der die Teilprivatisierung in den 90er Jahren einf\u00e4delte, hatte dies damit begr\u00fcndet, da\u00df so weitere staatliche Kreditaufnahmen und eine Verschuldung des Landes vermieden werden k\u00f6nnten. Da die Haftung des Landes aber aus dem Vertrag deutlich hervorgeht, handelt es sich nach Auffassung des Wassertischs um eine verdeckte \u00f6ffentliche Kreditaufnahme: Das Land kommt im Zweifelsfall f\u00fcr die Rendite der Privaten auf, mit der sie u. a. ihre Kredite tilgen mit denen sie 1999 den Kaufpreis finanzierten. Berlin zahlt also, zumindest theoretisch, den seinerzeit erzielten Verkaufserl\u00f6s \u00fcber diesen Umweg ab. Dies ist eigentlich verboten. Deshalb folgert der Wassertisch, da\u00df das Berliner Landesverfassungsgericht erneut in dieser Sache angerufen werden m\u00fc\u00dfte. Dieses hatte 1999 nach einer Normenkontrollklage der Oppositionsparteien Gr\u00fcne und PDS zwar befunden, da\u00df hier keine verdeckte staatliche Kreditaufnahme vorl\u00e4ge, da ja die Berliner per Wasserrechnung die Auslagen der Privaten begleichen. Der damals noch geheime Vertrag lag dem Gericht aber nicht vor, so da\u00df es \u00fcber die Haftung des Landes f\u00fcr m\u00f6gliche Renditeausf\u00e4lle der Privaten nicht befinden konnte. Da diese und weitere Aspekte noch nicht gekl\u00e4rt sind, fordert der Wassertisch die unabh\u00e4ngige juristische Pr\u00fcfung und letztlich die Anfechtung des Vertragswerks bei gleichzeitigem Stopp der Verhandlungen des Senats mit RWE \u00fcber einen m\u00f6glichen R\u00fcckkauf der verscherbelten Anteile.<\/p>\n<p><em>Benedict Ugarte Chac\u00f3n<\/em><\/p>\n<p>(erschienen in junge Welt, 21.07.2011)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berliner Wassertisch betreibt Aufkl\u00e4rung \u00fcber Teilprivatisierung der Wasserbetriebe unbeirrt weiter Es hat den trockenen Charme von Uni-Seminaren, wenn die B\u00fcrgerinitiative Berliner Wassertisch zu ihren \u00f6ffentlichen \u00bbKl\u00e4rwerk-Sitzungen\u00ab einl\u00e4dt, um die Vorg\u00e4nge um die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe minuti\u00f6s aufzurollen. 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