{"id":962,"date":"2008-12-16T16:11:59","date_gmt":"2008-12-16T14:11:59","guid":{"rendered":"http:\/\/abriss-berlin.de\/blog\/?p=962"},"modified":"2010-02-01T21:15:52","modified_gmt":"2010-02-01T19:15:52","slug":"unrecht-raumung-der-yorck59","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/archiv.abriss-berlin.de\/blog\/?p=962","title":{"rendered":"Unrecht: R\u00e4umung der Yorck59"},"content":{"rendered":"<p><strong>Am 15.12.08 entschied das Kammergericht: \u201eKein Hausfriedensbruch in der Yorck59 &#8211;  145 ung\u00fcltige Strafbefehle und eine rechtswidrige R\u00e4umung am 6.6.2005\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Dreieinhalb Jahre nachdem das Hausprojekt Yorck59 am 6.6.2005 mit polizeilichem Gro\u00dfeinsatz ger\u00e4umt wurde, befand das Berliner Kammergericht am 15.12.2008 die Strafbefehle gegen aus dem Haus ger\u00e4umte Aktivisten f\u00fcr ung\u00fcltig. Zudem stellte das Gericht fest, dass die R\u00e4umung als Ganzes rechtswidrig war, da zu diesem Zeitpunkt keine R\u00e4umungstitel gegen die Bewohner des Hauses vorlagen.<\/p>\n<p><strong>145 ung\u00fcltige Strafantr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>In dritter Instanz verhandelte das Gericht den Fall von Karla D.*. Ihr wurde wie 144 weiteren Personen vorgeworfen, am 6.6.2005 durch ihren Aufenthalt in den R\u00e4umen der Yorck59 gemeinschaftlichen Hausfriedensbruch begangen zu haben. Einen entsprechenden Strafantrag hatte der Hauseigent\u00fcmer Marc Walter auf Anraten der Polizei bereits am 30.5.2005 gegen Unbekannt gestellt. Jedoch best\u00e4tigt der aktuelle Beschluss das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichts vom 16.4.2008, demzufolge der Hauseigent\u00fcmer zum Zeitpunkt der R\u00e4umung \u00fcberhaupt nicht dazu berechtigt war, Strafantrag zu stellen. Denn gem\u00e4\u00df Mietrecht liegt das Hausrecht bis zur R\u00e4umung durch den Gerichtsvollzieher bei den Mietern. Und ohne Hausrecht, kann es keinen Hausfriedensbruch geben. Im diesem Fall handelte es sich bei den Mietern um ca. 50 Untermieter des Hausvereins F\u00e4rbung e.V., auf den die Hauptmietvertr\u00e4ge ausgestellt waren.<\/p>\n<p><strong>&#8230; und eine rechtswidrige R\u00e4umung<\/strong><\/p>\n<p>Weiterhin best\u00e4tigte das Gericht, dass der Gerichtsvollzieher Thomas Luedtke mit der Amtshilfe von 500 Polizeikr\u00e4ften das Hausprojekt ohne die notwendigen Titel gegen besagten Untermieter r\u00e4umen lie\u00df. Mit dieser Entscheidung ignorierte Herr Luedtke erstens mehrere Untermietvertr\u00e4ge, die ihm von der rechtlichen Vertretung des Hausprojekts exemplarisch vorgelegt worden waren. Zweitens handelte er in logischem und rechtlichem Widerspruch zu einer Auskunftsklage, durch welche der Hauptmieter F\u00e4rbung e.V. zur Herausgabe der Namen aller seiner Untermieter gezwungen wurde, um die notwendigen R\u00e4umungstitel gegen die tats\u00e4chlichen Hausbewohner ausstellen zu k\u00f6nnen. Bis zum 6.6.2005 lagen diese Namen weder der Hauseigent\u00fcmerin \u201eYorck59 Gbr\u201c noch dem Gerichtsvollzieher vor.<\/p>\n<p><strong>Was folgt daraus?<\/strong><\/p>\n<p>Erstens:  Das verbissene Vorgehen der Staatsanwaltschaft zeigt die politische Brisanz der heutigen Entscheidung; denn trotz d\u00fcnner rechtlicher Grundlage war das vergleichsweise kleine Verfahren gegen Karla D. &#8211; es handelte sich um ein Strafma\u00df von 10 bis 30 Tagess\u00e4tzen &#8211; bis in die dritte (!) Instanz getrieben worden. Insofern stellt das Urteil des Kammergerichts vom 15.12 f\u00fcr die Staatsanwaltschaft eine Blamage dar: 145 ung\u00fcltigen Strafantr\u00e4ge und jeder dieser Strafantr\u00e4ge steht f\u00fcr ein Einzelverfahren. F\u00fcr alle noch offenen Verfahren ist nun eine Einstellung auf Kosten der Staatskasse zu erwarten. Von Seiten der Yorck59-Unterst\u00fctzer wird zudem gepr\u00fcft, inwiefern aufgrund des heutigen Urteils eine Wiederaufnahme all jener bereits abgeschlossenen Verfahren m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Zweitens: Die R\u00e4umung der Yorck59 ist nachtr\u00e4glich als gesetzeswidrig anzusehen. Diese Feststellung ver\u00e4ndert an den vollendeten Tatsachen zwar nichts, denn das Haus gibt es nicht zur\u00fcck. Was bleibt ist ein politischer Skandal, zumindest innerhalb der Logik des Rechtsstaats. Den rechtlichen Grundlagen zuwider hatte der Gerichtsvollzieher zugunsten der Interessen des Hauseigent\u00fcmers gehandelt. Die Polizei leistete bei dieser unrechtm\u00e4\u00dfigen R\u00e4umung nicht nur Amtshilfe, sondern empfahl dem Hauseigent\u00fcmer Walter, seinen unzul\u00e4ssigen Strafantrag zu stellen. Wie in den Aussagen der Polizeibeamten vor Gericht deutlich wurde, waren sie vom gleichen Hausbesetzerdiskurs benebelt, wie er von der Boulevard-Zeitung BZ zur Yorck59-R\u00e4umung gef\u00fchrt wurde: Sie sehen wie Besetzer aus und h\u00e4ngen Transparente aus ihren Fenstern; sie treten wie Besetzer auf und solidarisieren sich mit solchen &#8212; da wird der juristische Status als gew\u00f6hnliche Mieter gerne unterschlagen.<\/p>\n<p>Drittens: An dem, was geschehen ist, r\u00fcttelt das aktuelle Urteil nicht. Aber es st\u00e4rkt den R\u00fccken und motiviert f\u00fcr alle weiteren K\u00e4mpfe: Aus dem politischen Druck, den der Yorck59-Hauskampf aufgebaut hat, war nur kurz nach der R\u00e4umung das NewYorck im Bethanien entstanden. Ganz aktuell steht dort ein n\u00e4chster Hauskampf bevor, sollten die Verhandlungen mit dem Bezirk um bezahlbare Mietvertr\u00e4ge scheitern. Dazu k\u00f6nnen wir nur sagen: Wir sind alle immer noch ein bisschen Yorck!<\/p>\n<p>Mietsteigerungen stoppen! WANN wenn nicht JETZT!<br \/>\nWiderstand z\u00fcnden! WO wenn nicht HIER!<br \/>\nWir bleiben Alle! WER wenn nicht WIR!<\/p>\n<p>* B\u00f6diker 9 \u00ab Brunnen 183 \u00ab Liebig 14 \u00ab Liebig 34 \u00ab Linien 206 \u00ab Reichenberger 63 A \u00ab Reichenberger 114 \u00ab Rigaer 94 \u00ab Schokoladen \/ Acker 169 \u00ab Scharnweber 29 \u00ab Wagenplatz Schwarzer Kanal \u00ab NewYorck im Bethanien *<br \/>\n<em><br \/>\n\/Die Unterst\u00fctzer der Yorck59\/<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 15.12.08 entschied das Kammergericht: \u201eKein Hausfriedensbruch in der Yorck59 &#8211; 145 ung\u00fcltige Strafbefehle und eine rechtswidrige R\u00e4umung am 6.6.2005\u201c Dreieinhalb Jahre nachdem das Hausprojekt Yorck59 am 6.6.2005 mit polizeilichem Gro\u00dfeinsatz ger\u00e4umt wurde, befand das Berliner Kammergericht am 15.12.2008 die Strafbefehle gegen aus dem Haus ger\u00e4umte Aktivisten f\u00fcr ung\u00fcltig. 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