Rückschlag für Privatisierungslobby


Gericht lässt Wasser-Volksbegehren zu – Senat handelte verfassungswidrig

1999 hatte der Senat die Wasserbetriebe teilprivatisiert, im letzten Jahr lehnte er das Volksbegehren „Unser Wasser“ ab, um weiter zu verschleiern, was wirklich in den Privatisierungsverträgen steht.  Der Berliner Verfassungsgerichtshof verkündete heute in seinem Urteil, das die Entscheidung des Senats unzulässig ist.

Geklagt hatten die Initiatoren des Volksbegehrens. Die Initiative Berliner Wassertisch hatte der Landeswahlleitung im Februar 2008 über 36.000 gültige Unterschriften für das Volksbegehren übergeben. Damit sollte ein Gesetz durchgesetzt werden, in dem „alle Geheimverträge und Nebenabsprachen“ der Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit anderen Konzernen auf den Tisch kommen. „Die rechtswidrigen Verträge müssen offengelegt werden, damit wir mit der Bevölkerung verhindern, dass die Wasserpreise noch weiter steigen“, sagt Gerlinde Schermer, eine der Privatisierungsgegenerinnen und ehemalige SPD-Abgeordnete.

Der vom Berliner Wassertisch erarbeitete Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Geheimverträge wurde von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) im April letzten Jahres als verfassungswidrig betrachtet, weil er angeblich in die Rechte der privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe eingreife.  49,9 Prozent der Anteile sind im Besitz von RWE und Veolia, die sich seit 1999  an dem vormals landeseigenen Unternehmen bereichern.  Die beiden Konzerne sind dafür bekannt,  skrupellose  Profit-Politik zu Lasten von Bevölkerung und Umwelt zu betreiben und besitzen erheblichen Einfluss in den Parteien.

Berlin entgehen fortlaufend erhebliche Einnahmen. Die Wasserpreise sind seit der Privatisierung drastisch gestiegen und heute höher als in jeder anderen Stadt. SPD und Die Linke – wie auch die anderen Parteien im Abgeordnetenhaus – hatten den Berliner Wassertisch und das Volksbegehren stets bekämpft.

Ostprinzessin


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