Sozialforum wehrt sich gegen Bespitzelung


Zweite Runde für das Recht auf Akteneinsicht eingeläutet

Seit seiner Gründung 2002 bis zum Sommer 2006 haben mindestens vier V-Leute des Bundesamts für Verfassungsschutz das Berliner Sozialforum und sein Umfeld intensiv ausgeforscht. Das Landesamt hat mindestens einen V-Mann, der seit über 10 Jahren in „autonomen Kreisen“ aktiv war, auf das Sozialforum angesetzt und die Daten des Bundesamts eifrig mitverwertet. Aus dem Kreis des Sozialforums haben 20 Personen Anträge auf Auskunft über Überwachung und Akteneinsicht beim Landesamt für Verfassungsschutz gestellt. Diese Anträge wurden nicht nur aus­gesprochen schleppend bearbeitet, die Anträge auf Auskunft und Akteneinsicht wurden alle mit der pauschalen Begründung abgelehnt, dass sie Aufschlüsse über die Arbeitsweise und Quellen des Verfassungsschutzes ermöglichen würden. Dagegen haben fünf Personen Klagen auf Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht Berlin – davon eine zusätzlich beim Bund – eingereicht.

Die erste dieser Klagen wurde bereits entschieden. Das Verwaltungsgericht Berlin wies am 31.01.2008 den Berliner Verfassungsschutz in seine Grenzen und setzte andere Maßstäbe für die Auskunftspflicht. Die Richter argumentierten, dass es nicht ausreiche, eine Auskunft über gespeicherte und gesammelte Informationen pauschal zu verweigern. Nicht alle mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Informationen würden grundsätzlich Geheimnisschutz genießen, wie es der Verfassungsschutz bislang offenbar sieht. Geheimschutz genießen nur solche Informationen, aus denen konkrete Quellen zurückverfolgt werden könnten. Es müssten danach neue Bescheide ausgestellt werden, die sich an den darin genannten Maßstäben orientieren. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Denn wie es nicht anders zu erwarten war, hat die
Senatsverwaltung Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.

Die Berufung wird am 30.03.2011 um 12.00 Uhr Oberverwaltungsgericht Berlin, Hardenbergstraße 31 verhandelt. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten!


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