Späte Einsicht: Nach Andrej Holm sind nun auch Axel, Florian und Oliver auf freien Fuß gesetzt worden. Sie saßen seit Monaten in Untersuchungshaft – unter menschenunwürdigen Bedingungen.
Interessant ist auch, dass das Tun und Handeln der sog. Militanten Gruppe nicht als Terrorismus eingestuft wird. Das ist mit Erleichterung zur Kenntnis zu nehmen. „Terrorismus“ sollte ein Begriff mit klaren Abgrenzungen gegenüber anderen Gewaltakten sein und Taten von unmenschlichem Charakter beschreiben, nicht aber politisch motivierte Sachbeschädigungen.
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass
1. die drei noch inhaftierten Anti-Militaristen Axel, Oliver und Florian von der Haft „verschont“ werden. Sie werden gegen eine Menge Auflagen und Kaution auf freien Fuß gesetzt. Die Haftbefehle bestehen allerdings weiter.
2. die Aktionen der „militanten gruppe“ nicht als Terrorismus einzustufen sind, also der §129a wegfällt; allerdings wird weiter nach §129 („Kriminelle Vereinigung“) ermittelt.