Noch 14 Tage Zeit für ein Nein


BERLINER WASSERPRIVATISIERUNG: 14 TAGE ZEIT FÜR EIN „NEIN“

Ende Januar wollen die Initiator_innen des Volksbegehrens „Unser Wasser“, der Berliner Wassertisch und das Berliner Bündnis gegen Privatisierung, die gesammelten Unterschriften abgeben. Das Begehren fordert die Offenlegung der Geheimverträge der Berliner Wasserbetriebe, die 1999 zu 49,9 Prozent an die Konzerne RWE und Veolia verkauft wurden. Die Hürde liegt bei 20.000 Unterschriften. Angesichts der bisher gesammelten 25.933 könnte es knapp werden. Noch 15 Tage Zeit, um gegen ein „Lehrstück des Neoliberalismus“ zu protestieren. Die Berliner Wasserbetriebe wurden 1999 unter der Koalition von CDU/SPD teilprivatisiert. Im Fall der Wasserbetriebe wurde damit ein öffentlich-rechtliches Unternehmen unter die Kontrolle privater Unternehmen gestellt. Die besondere Konstruktion erlaubt es den Unternehmen, Steuerersparnisse zu realisieren und ihre Tarife mit hoheitlichem Segen geheim zu kalkulieren. Die Verbraucher_innen zahlen, die demokratische Kontrolle wird zugunsten privater Geheimverträge außer Kraft gesetzt und „Wasser“ wird zu Profit.

Informationen zum Volksbegehren und zu Privatisierungen: www.unverkaeuflich.org

Wo ein Verkauf gestrickt wird

Mitte 1997 beauftragte der Konzern RWE die Berliner Unternehmensberatung Pröpper mit einem Gutachten über die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe und der Berliner Stadtreinigung. Pröpper war zugleich Leiter der Kommunal Consult GmbH, einer Tochtergesellschaft der Nordrhein-Westfälischen Landesbank WestLB, einer personell und geschäftlich mit RWE eng verflochtenen Landesbank, die auch seit Jahren mit dem sozialdemokratischen Filz in NRW verstrickt ist. Die öffentliche Debatte um die Privatisierung kam im Laufe des Jahres dann in Fahrt. Aufgrund von starken gewerkschaftlichen Protesten konnte sich die „Privatisierungssenatorin“ Fugmann-Heesing allerdings in der SPD zunächst nicht durchsetzen. Angesichts der finanziellen Notlage Berlins beauftragte die Senatverwaltung für Finanzen unter der Privatisierungssenatorin allerdings dann wieder Pröpper mit einem Gutachten zu einem Privatisierungskonzept. Das Gutachten wendete sich diesmal „überraschend“ gegen eine Vollprivatisierung und sah eine Kombination mit privaten Beteiligungen vor (PPP). Die Beschäftigten wendeten sich allerdings immer noch dagegen. Daher beauftragte die ÖTV ein Gutachten zur Umsetzung des gewerkschaftlichen Modells in öffentlicher Hand. Aus „unerklärlichen“ Gründen wurde wieder die Unternehmensberatung Pröpper beauftragt, der natürlich zu einer Teilprivatisierung riet.

Ende August 1998 wurde dann die Unternehmensberatung Merrill Lynch mit dem Verkauf von 49,9 Prozent auf Grundlage eines Holdingmodells beauftragt. Gleichzeitig wurde die Ausarbeitung eines Teilprivatisierungsgesetzes an die Kanzlei Finkelnburg & Clemm vergeben. Finkelnburg ist einflussreiches CDU-Mitglied und gehört zur Diepgen/Landowsky-Seilschaft des 60er Jahre RCDS-Clans. In der Öffentlichkeit wurden starke Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzes laut und die Opposition aus PDS und Bündnis 90/die Grünen leitete ein Normenkontrollverfahren ein. Der Landesverfassungsgerichtshof bewertete das Gesetz im Wesentlichen für verfassungskonform. Glücklicherweise konnte sich der Landesverfassungsgerichtshof auch auf die Kompetenz seines Präsidenten stützen: Finkelnburg. Bei soviel Kompetenz konnte dann am 29.10.1999 die Teilprivatisierung von der Finanzsenatorin Fugmann-Heesing unterschrieben werden.

Sprudelnde Gewinne mit hoheitlichem Segen

Das Gesetz zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe von 1999 regelt als Bestandteil der Kalkulation der Wassergebühren, dass „eine angemessene kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals“ erfolgt. Es sah weiterhin vor, dass sich die Mindestverzinsung an der Entwicklung der durchschnittlichen Rendite von Bundesanleihen orientieren sollte und stockte diese noch um 2 Prozent auf. Damit wurde eine tatsächlich garantierte Rendite verankert. Nach einer Klage von Bündnis 90/Die Grünen und PDS vor dem Landesverfassungsgerichtshof wurde diese Klausel als verfassungswidrig eingestuft. Da sich die garantierte Rendite über gesetzliche Wege nicht realisieren ließ, wurde nach dem Urteil eine Klausel in den Konsortialvertrag eingefügt, der das Land Berlin verpflichtet, geringere Gewinne der Konzerne in vollem Umfang auszugleichen. Der Konsortialvertrag wurde als geheim eingestuft.

Die Gewinne werden seitdem gerecht verteilt. Die privaten Konzerne, die einen Anteil von 49,9 Prozent halten, wurden zwischen 2000 bis 2006 mit 806,6 Mio. € entlohnt. Das Land Berlin erhielt 302,8 Mio. € oder 27 Prozent der Gewinne. Zusammen mit der seit 2007 diskutierten „Stammkapitalreduzierung“ und der Extraausschüttung von 540 Mio. €, zu gleichen Teilen an das Land Berlin und die Konzerne, kommen diese schon auf eine stattliche Rendite. Das Land Berlin verlor einen Prozess gegen die Berliner Wasserbetriebe und muss für die Entwässerung der Straßen nun 270 Mio. € nachzahlen. Wieder in die Taschen der Konzerne. Für 2007 sind weitere 185 Mio. € an Gewinn für RWE/Veolia im Gespräch.

Ursprünglich zahlten diese 1999 1,69 Mrd. € für ihre Beteiligungen. Dementsprechend mussten natürlich die Preise erhöht werden. Seit 2003 um insgesamt 26 Prozent und 2008 sind ebenfalls rund 2 Prozent und die Einführung eines Grundpreises geplant. Und das soll nach dem Teilprivatisierungsvertrag auch noch bis 2028 so bleiben…

Bürgerliche Parteien im Interessenskonflikt

Das sich sowohl die SPD als auch die CDU schon seit Jahren für die Entlohnung besonders verdienter Mitbürger und die Wettbewerbsfähigkeit „deutscher Konzerne“ einsetzt ist nichts Neues. Und eigentlich sollte es auch nicht überraschen, dass die Parteiführung der LINKEN sich im parlamentarischen System etablieren möchte. Da muss auch mal auf die Zähne gebissen und kleinere Kurskorrekturen vorgenommen werden.

Im Fall der Berliner Wasserbetriebe wurde eine Kurskorrektur von der oppositionellen Kritik zum Erfüllungsgehilfen vollzogen. Kritik an der Unternehmensführung kann man als Aufsichtsratvorsitzender auch schwer loswerden, das regelt man doch lieber intern. Die LINKE hatte es abgelehnt, das Volksbegehren für die Offenlegung der Verträge zu unterstützen. Unser Wirtschaftssenator kennt sie ja auch. Daher ist es nur konsequent, der rebellierenden Basis das Sammeln in den Bezirksgeschäftsstellen zu verbieten. Als Staatspartei hat man andere Aufgaben zu erfüllen. Daher werden besonders verdiente Mitbürger wie Herr Diepgen mit einer Ehrenmedaille ausgezeichnet und mögliche soziale Unruhen und politische Bewegunge durch die Verschärfung von Repressionsgesetzen, wie die Novellierung des Berliner Polizeigesetzes, beantwortet. Doch eine Parteiführung, die für sich in Anspruch nimmt, „Partei der kleinen Leute“ zu sein, macht sich unglaubwürdig, wenn sie einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto (Volksbegehren Sparkasse) oder eine transparente Tarifkalkulation für ein Basisgut „Wasser“ ablehnt.

Was bleibt, ist, ein Zeichen zu setzen, gegen den neoliberalen Staatsumbau durch wen auch immer. Noch bis zum 31. Januar können Unterschriften für die „Offenlegung der Geheimverträge“ abgegeben werden.

Was bleibt, ist, dass das Basisgut „Wasser“ zum Spekulationsobjekt gemacht und unter die Kontrolle privater Renditeerwartungen gestellt wurde.

Was bleibt, ist, soziale Bewegungen zu stärken, nicht auf Parteien zu hoffen und seine Rechte selbst einzufordern.

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