Aus einem ABRISSBERLIN vorliegenden „Argumentationspapier“ für die SPD-Fraktionssitzung am 25.03.2010, welches von Finanzsenator Ulrich Nußbaum erstellt wurde, geht u. a. Folgendes hervor:
1. Beim Privatisierungsvertrag zur GSW sowie der dazugehörigen Zusatzvereinbarungen handelt es sich um Dokumente, die lediglich im für Geheimdokumente eingerichteten Datenraum des Abgeordnetenhauses eingesehen werden können. D. h. ähnlich wie bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben können Abgeordnete die Unterlagen (zumindest teilweise) einsehen. Aus der Einstufung der Dokumente als vertraulich zu behandelnde Unterlagen ergibt sich aber, dass öffentlich nicht allzu viel von ihrem Inhalt weitergegeben werden darf. Was also Senat und Abgeordnetenhaus zur Privatisierung der GSW und dem Börsengang sagen, steht unter dem Vorbehalt, dass der eigentliche Inhalt der besagten Unterlagen öffentlich nicht behandelt werden darf. Es bleibt zu hoffen, dass alle am Montag über den Börsengang abstimmenden Abgeordneten einen Blick in den Vertrag und die Zusatzvereinbarung geworfen haben und das, was sie gelesen haben, auch verstanden haben.
2. Laut dem Nußbaum-Papier ist das Entsenderecht des Landes in den Aufsichtsrat der GSW nur bis 2012 gesichert. Hier bleibt die Frage offen, wie das Land die angeblich in den geheimen Unterlagen festgehaltenen „Rechte des Landes“ (u. a. Mieterschutzrechte) wirksam kontrollieren will. Was der eingerichtete „Implementierungsausschuss“, der die Einhaltung dieser Rechte kontrollieren soll, eigentlich macht, weiß kein Mensch. Zudem ist nicht klar, welche Sanktionsmöglichkeiten das geheime Vertragswerk vorsieht, wenn sich die börsennotierte GSW nicht an die Vereinbarungen hält.
Das Papier im Wortlaut: gsw spd.
2 Antworten zu “GSW-Börsengang: Wer kontrolliert hier was?”
Es fehlt unserem Regierenden Bürgermeister u. seinen derzeitigen Haushalts-,Finanz-, u. der Sozialsenatorin sowie der Bürgermeisterin Berlin-Treptow-Köpenick an der Fähigkeit einfache Sachverhalte bzw. Zusammenhänge zu erkennen, wenn es gilt, landeseigene Realrechte in der Dorotheenstr. 16 festzuhalten. 1997 vereinbarten wir mit der Stattbau Berlin bzw. ihrer Tochtergesellschaft CombBau Qualifizierung, Sanierung, Bauen einen zweckgebunden Pachtvertrag. Ziel war die Wiederherstellung der Vermietbarkeit für Sozial Schwache von sozial Schwachen! Nach 25 Jahren sollte unser Pachtvertrag auslaufen, die Bewohner sollten Mieter bleiben und wir sollten unser Haus saniert, modernisiert gut bewirtschaftet lastenfrei zurückbekommen! Das wurde im Jahr 2004 unmöglich, weil ComboBau vertragsuntreu wurde. Im Jahr 2008 einigte die IBB sich ohne uns daran zu beteiligen außergerichtlich mit dem Köpenicker Einheimischen Immobilienspekulanten Ambiente GmbH, machte dem eine dreifache Höhe des notleidenen Kredites der ComboBau bei der Mitttelbrandenburgischen Sparkasse als Kredit möglich mittels der vorzeitigen Löschung der Berliner Realrechte. Böses denkt, wer vermutet, dass die Beteiligten Anteile a 200 € bei der Staatbau besitzen und darum der Staatsanwaltschaft Weisung bekommt, offensichtliche Eingehungsbetrugsabsichten als tatbestand Irrtum auszulegen und jegliche Strafanzeige einzustellen. Ich kann mir diesen Rechtsmißbrauch nicht anders erklären.
es heißt Stattbau Berlin