Auf, auf zum Berliner Resteretten!


Für den Erhalt der East Side Gallery hier unterzeichnen. Damit die Mauer bleibt, wo sie hingehört.


5 Antworten zu “Auf, auf zum Berliner Resteretten!”

  1. Die Mauerreste müssen bleiben, wo sie hingehören. Damit die gesamt Welt die tolle Planwirtschaft und Justizwillkür nicht vergißt, die zum Ende des Sozialismus führte!
    Es herschen heutzutage immer noch Roten Socken. Sie bereichern sich und ihre Freunde auf Kosten der Allgemeinheit! Schauen Sie bitte mal kurz in die derzeit angebotenen Wohnungseinheiten in der Dorotheenstr. 16 12557 Berlin. Sie können diese kaufen oder mieten. Wiederhergestellt wurden die vierzehn Wohneinheiten samt Fassade des Hauses aus der Gründerzeit 1903/2000 über den Auftragsgeber Stadt und Land Berlin Soziales. Gesichert wurden für 30 Jahre nach Fertgigstellung *sozialverträgliche bezahlbare Mieten* von den rechtlichen Grundeigentümern. Das Grundstück bekam 1993 die neue Blattnummer 5235N. 1975 war es Beschlagnahmt worden aus poltiischen Gründen!
    Aus ebensolchen wurde es über das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen und das Altlastenfgesetz wieder zurück gegeben. Vermutlich glaubten die, eine Ablös von ca. 60000 DM wird die Schülerin (Erbin) nicht aufbringen können und daher wird die ihr auferlegte Pflicht zur Wiederherstellung der Vermietbarkeit eine entschädigungslose Enteignung über einen Baukredit einbringen, den das Planungsamt bewusst isoliert von der dinglichen Grundschuld, die dafür herhalten musste. Verwaltung & Justiz vergewaltigen nach wie vor geschlossen das einfache und dumm gehaltene Volk! In wenigen Jahren haben die es geschafft, die Bundesrepublik Deutschland genau wie zuvor die Deutsche Demokratische Republik in die Pleite zu manipulieren! Den Juristen und Beamten und Geschäftsführern von GmbH schaut keiner auf ihre schmutzigen Finger und in ihre strafrechtlich relvante Buchführung!

  2. Offener Brief:
    Sehr geehrter Bürgermeiste von Köpenick, Herr OLiver Igel
    Geschichte muss sichtbar bleiben für unsere Nachkommen! Mit dem Fall der Mauer begann die Plünderung der anmeldepflichtigen Immobilien und Grundstücke. Im kausalen Zusammenhang stehen Steuer- und Kreditbetrug unter den Augen der Bürgermeister in den Ostbezirken. Kommunen, Landesbanken u. Sparkassen werden immer auf das Neue gerettet mit unseren Steuergroschen! Sie sollten als Verantwortlicher ihr Eigenverschulden zugeben und alle Mitschuldigen zur Kasse bitten. Dazu haben Sie ihre Diensthaftpflichtversicherung!
    Ich erhebe öffentliche *Klage* auf Auskunftspflicht und Urkundenauslieferung. Ich will wissen, wer unter Ihrer Federfühurng die Weisung gab am 25 Febr. 2009, dass das Eigentümererlöspfandrecht nicht wie es das Gesetz vorgibt analog § 1168, 1192 I BGB (Rn64 Jakoby)auf die Rechtsträgerschaft (Schwabe) überging, welche bis in das Jahr 2030 an sozialverträgliche bezahlbare Mietzinsen gebunden wurde per Förderanträge Nr. 112/97, 113/97, 143/98 Notar Thoms. Wie sich kürzlich erst heraus stellte, wurde der Kreditkredit aus diesem Fördermittelvorgang erweitert als Forderungsübertragung über einen gewissenlosen unfähigen Bezirksbeamten. Der hat damit die Rechtsträgerschaft als Eigentümer im Grundbuchblatt 5235N gestrichen! Fördermittel in Millionenhöhe ohne Gegenleistung veruntreut!!! Von einer Wohlfahrtsgesellschaft wurden öffentliche Mittel in den Rachen der skrupellosen Immobilienspekulantin geschoben über den Verwaltungsweg! Fördernehmer war die verschachtelte Wohlfahrtsgesellschaft ComboBau, deren Gesellschafter waren die eingetragene Wohnungsgenossenschaft Luisenstadt und der eingetragene Verein Kultur. Mangels Masse wurde die ComboBau gelöscht im Handelsregister. Das hielt Köpenick und die IBB aber nicht ab deren faulen Kredit zu erweitern für das Gegenteil von Sozial. Europaweit wird dieses Haus auf den Markt geworfen! Gesetze werden im Jahr 2009 genau so gebeugt wie vor den Wende!!!
    Betrogen wurden wir um unser Eigentümererlöspfandrecht und unser Vertrauen!!!
    Für 14 Wohneinheiten missbrauchte der Staat seine Dreifachdoppeltreuhand.
    1. Rangrücktritts der IBB,
    2. Aufwendungszuschusses mit Bindung bis in das Jahr 2030,
    3. Unterschriften unter Antrag auf Bindung und Immobilienkredit Nr. 143/97 Notar Thoms!!!
    Trotz Zuschlag sind wir weiterhin Gläubiger mit Rückgewähranspruch!!! vgl. BGH WM 1988,1834 (1837) nur der neue Eigentümer kann die Rechte aus dem Sicherungsvertrag nicht geltend machen!!! Rn 70
    Verknüpfung von Kredit und Grundschuld ist treuhänderische Bindungsverpflichtung!!!
    Berlin ist in der Pflicht! Aber Berlin hat Tomaten aus den Augen, will die bindugnspflicht nicht erkennen! So konnte es geschehen, dass die Kredit- und Firmenumbettung von ComboBau auf Ambiente vorgenommen worden ist, obwohl sechs Eintragungshindernisse vorlagen in Abteilung ZWEI Grundbuch unter laufenden Nummern 2 bis 6! Die freihändige Veräußerung über Zwangsversteigerungsausfall ist verbotene Eigenmacht!!! Doch Bundesgesetze des Klassenfeindes einhalten, das war nach in u. nach der DDR noch nie die Stärke der Kommunen im Osten Berlins.
    Keine Deckung ist es nach § 131 InsO für den Immobilienkredit vorhanden gewesen am 20. 03. 09! Eine Veräußerung über einen sogenannten Verfahrensantrag konnte aber nur vom Sicherungsnehmer Berlin und den Sicherungsgebern (Schwabe) gemeinsam unterzeichnet wirksam werden! Solange ich Elisabeth Schwabe lebe, schwöre ich: Ich werde dafür keine Unterschrift nachliefern! Ich will, dass die Geschäftsführer Holger Burr Ambiente und Peter Siebolds ComboBau und jede verantwortliche Amtsperson von der Staatsanwaltschaft wegen Untreue belangt werden! Berlin-Köpenick war kein Nichtablöseberechtigter!
    Berlin-Köpenick verstieß u. a. grob gegen das Transparenzgebot, die Sorgfaltspflicht, das rentable Wirtschaftsgebot, gemäß § 307 BGB, §§ 138 BGB, § 1156, 1192 BGB, LHO § 44!
    Die Sicherheit der Rechtsträgerschaft aus AROV III 22 -62004 I und die der Berliner IBB sind zusammenzurechnen! Entschädigungsansprüche stehen den rechtlichen Eigentümern wie bei Enteignungen Art. 52,53,67 II EG-BGB zu § 821 i.V.m 138 BGB zu!
    Behörden und Natore mussten erkennen, dass so ein
    Sicherungsvertragsform der Grundschuld unwirksam ist. Eine Inanspruchnahme dieser Grundschuld war ein Absurdum! Der Kredit war von vorherein nicht gedeckt!
    Eine Ausfallverteilung bewirkt immer das Erlöschen der gesicherten Forderung!!!
    Banken und Bezirk stand kein Eigentümerrecht zu! (1995, AORV III B 22 -62004 I)
    Unterlassene Hilfeleistung sprich Untreue und Betrug der Rechtsanwälte stellte deren Passivität dar! § 1092 BGB Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung von Wohnungsbesetzungsrechten.
    (1) Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nicht übertragbar. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann einem anderen nur überlassen werden, wenn die Überlassung vom rechtlichen Eigentümer gestattet ist. (Solange ich lebe, werden wir das nicht gestatten!!!)
    Wir als Unerfahrene Bürger wurden einem unkalkuliertem Haftungsrisiko einlastig ausgesetzt!
    Die Sicherungstreuhand wurde von Köpenick untreu gehandhabt,die Treuhandabrede wurde unterlaufen! Das Treuhandverhältnis wurde missbraucht zur Löschung der Rechtseigentümer!
    Die eigennützige Sicherungstreuhand erfüllte Köpenick nicht.
    Sondern die Beamten ließen Übersicherungen am laufenden Band durch die Nichtablöseberechtigte EinpersonenGmbH Ambiente Büxensteinallee 24 12527 Berlin zu! Warum nur??? Offenkundig für das Abgeordnetenhaus ist die Akte der Zwangsverwaltung 70L 14/06
    und das Protokoll der Ausfallverteilung vom 7. 01. 09. Klar erkannbar sind die Überpfändungen ab 20. März 2009 über Notar Jann Fiedler.
    Sämtliche Eintragungen und Löschungen im Grundbuch der Dorotheenstr. 16 sind nicht formgerecht. § 177 BauGB geht nur anzuwenden gegenüber dem rechtlichen Eigentümer, der aus Eigenverschulden Rückstau von Sanierungen und Modernisierungen verursachte!!!
    Unsauber Mauscheleien fanden statt zwischen Peter Siebolds ComboBau und Holger Burr Ambiente. Überweisungsbeträge, die Köpenick an ComboBau zuzüglich überwiesen wurden erfolgtem in dem jahr 2001(6.000,00DM). Die drei Million Zuschüsse der IBB flossen ab 1997. Vereinbart war das Generationshaus Köpenick Dorotheenstr. 16 12557 Berlin! Aber das stellte sich als amtliches Scheingeschäft heraus! Trotzdem oblag dem Baustadtrat die Sicherungstreuhand und das Kontrollrecht! Treuhand bedeutet zweckgebunden im Wert zu erhalten!Als die ComboBau GmbH i.L. ging, oblag es dem Stadtbaurat Baukredit und Grundschuld zusammen zu bringen! Aber Unordnung und Untreue herrschten bei der ComboBau, der IBB, der HSH Nordbank Kiel, der Mittelbrandenburgischen Sparkasse und vor allem in den Unterlagen der Freien Träger und dem des Bezirksamtes Köpenick!!! Sinnlos verbrannt wurden Steuergelder! Drei Million Wertzuwachs des ewigen Wertes des Grundstückes!
    Am 7. Jan. 09 wurde der ComboBau-Kredit als Ausfall verteilt!
    Im Jan. 2006 und 12. Febr. 09 wurden Beschlagnahmen vorgenommen!
    Als Überrumpelungseffekt stellt sich die am 25. Febr. 09 als laufende Nummer VIER in Abt. DREI am 20. März 2009 eingetragenen Zwangssicherungshypothek heraus!
    Das Miethaus stand ab Jan. 2006 unter Zwangsverwaltung, RA Roland Titz, daher musste der alle Verbindlichkeit für Grundsteuer usw. überweisen! Der Gesetzgeber wollte zu 100% keine Erweiterung des ComboBau Kredites als dritte Bankbürgschaft! Aber Berlin agiert eigenverantwortlich. Justiz ist Ländersache! Rechtsbruch scheint ein Hobby der Beamten zu sein! Erkennen ist das an Zahlreichem Unterlaufen des Kreditsicherungsgesetzes und dem Aushebeln der Unübertragbarkeit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit! BGB § 1090

    • der Sicherungsnehmer haftet dem Sicherungsgeber auf Schadensersatz, wenn er die Sache unter Wert verkauft (§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB); diesen Anspruch kann der Sicherungsgeber der gesicherten Forderung im Wege der Einrede oder Aufrechnung entgegenhalten. Dazu benötigt er allerdings gesicherte Jurakenntnisse und einen anständigen Rechtsanwalt!!! Wir gerieten an Unanständige!!!
    Köpenick bereicherte ungerechtfertigt die Einpersonen GmbH Ambiente und überrumpelte uns!
    Jeder Baustadtrat und jede Person als Bürgermeister war darüber informiert,
    dass es sich um eine Aufklärungspflichtverletzung handelt und sich hieraus ein Schadenersatzanspruch ergibt! Aber das juckt die absolut nicht!!!
    Bitte bedenken Sie:
    Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist grundsätzlich nicht übertragbar!
    Die Ausübung kann einem anderen nur überlassen werden, wenn die Überlassung
    von dem Rechtsträger (hier aufgrund AROV III B 22 62004 I gestattet ist (§ 1092 Abs. 1 BGB). Solange ich lebe, wird das nicht geschehen!!!
    Walten Sie bitte Ihres Amtes im Interesse des Gesetzgebers.
    Mit freundlichen Grüßen
    Elisabeth Schwabe

  3. Inzwischen brachte ich in Erfahrung: Verantwortlich für die politisch gelenkte Riesensauerei ist das Wohnungsamt in dem Bezirk Köpenick!
    Haftungsverhältnisse für Darlehensverpflichtungen bleiben durch die Umwandlung von Wohnungspolitische Selbsthilfe auf Wohungseigentum WEG unverändert!
    Das bedeutet: Die Investitonsbank Berlin haftet für das Bauvolumen aus demm Fördervertrag 10105565 aus dem Jahr 2000 in Höhe von 1,5 Million Euro, überwiesen an ComBoBau gGmbH. Und die Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam haftet für 1,5 Million Euro aus dem Forderungsübertragungskreditvertrag für den Immobilienhaie Ambiente GmbH Büxensteinallee 24 12527 Berlin! Das Wohnungsamt Köpenick haftet für die rechtsbeugenden Weisungen der Überpfändungen vom 25. Febr. 2009 für die Einpersonengesellschaft des Besitzers der Ambiente die Grunderwerbssteuern als Verwaltungszwangshypothek einzutragen in Abteilung III des in dem Grundeigentum der Rechtsnachfolger stehenden Miethauses Dorotheenstr. 16 12557 Berlin stehenden Vorderhauses und Anbaues nach dem bestandskräftigen Beschluss der Bundesregierung Landesamt zur Regelung offener Vermögenfragen AROV III B 22 – 62004 I.
    Und eine Fußballmannschaft an Politkern, Beamten und Juristen (RA § Notar) haften bösgläubig nicht mit ihrer Berufshaftpflicht, weil diese geschlossen ihre Berufskollegen bewegen, nicht die Vertretung dieses Willküraktes (Sabotage des Sicherungscharakters mit Rückgewähranspruch)anwaltlich als Untreueprozess zu übernehmen! Grundgesetz ade!
    Wir werden geknebelt von den die unser Gesetz vertreten sollen in der BRD, schlimmer als damals während der DDR-Zeit.

  4. Ich freue mich über die Wiedereinführun der Vermieterbescheinigung.
    Schwarzvermietungen werden damit verhindert.
    Es ist nicht richtig, dass Geschäftsführergehälter und deren Luxusleben indirekt über das Wohnungsförderbindugnsgesetz bezahlt werden!
    Das ist immer so, wenn der Beitzer aus Pachtvertrag oder aus Insolvenzmassseverschiebung wie in dem Fall Dorotheenstr. 16 12557 Berlin eine kapitallose GmbH ist.
    Irgenwann fliegen die vagabundierenden faulen Immobilienkredite dem Staat um die Ohren!

  5. 771m² Grund & Boden des Flurstückes Nr. 182 nördliche Dorotheenstr. 16 in 12557 Berlin steht im Rechtseigentum der degewo. Aber die Ambiente GmbH Büxensteinallee 24 12527 bietet sie als ihr Eigentum zum Verkauf an im Internet unter: „Schöner sanierter Altbau Provisionsfrei vom Eigentümer zu verkaufen“ Wer denkt Böses dabei?

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